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   VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440   

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VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440 (https://dejure.org/2014,19529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440 (https://dejure.org/2014,19529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 10 ZB 13.2440 (https://dejure.org/2014,19529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils; Verhältnismäßigkeit; Resozialisierung; besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten; Darlegungsanforderungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 B 12.2219

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440
    a) Zwar beziehen sich die eigenen Ausführungen des Verwaltungsgerichts in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ausschließlich auf die Frage, ob die Beklagte zu Recht annimmt, dass vom Kläger, der nach Ansicht der Beklagten nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 zum Aufenthalt in der Bundesrepublik berechtigt ist und daher nach Art. 14 ARB 1/80 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AufenthG nur ausgewiesen werden darf, wenn sein persönliches Verhalten eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 80; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 5.3.2013 - 10 B 12.2219 - juris Rn. 32), eine Wiederholungsgefahr ausgegangen ist.

    Zwar kann bei der Ermessensentscheidung über die Ausweisung im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben nach Art. 8 Abs. 1 EMRK nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch der Resozialisierungsgedanke zu berücksichtigen sein (vgl. BayVGH, U.v. 5.3.2013 - 10 B 12.2219 - juris Rn. 36).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440
    In einem solchen Fall kann nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aber verlangt werden, dass der Kläger zur Begründung seines Zulassungsantrags diese Aspekte in nachvollziehbarer Weise darstellt und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel macht (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440
    Ist damit aber die Begründung des Bescheids der Beklagten vom 25. Februar 2013 Bestandteil der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils geworden (vgl. Clausing in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 25. Ergänzungslieferung 2013, § 117 Rn. 20 m.w.N.), so hat das Verwaltungsgericht entgegen der Ansicht des Klägers dessen schutzwürdige Interessen aus Art. 8 EMRK und damit auch aus Art. 7 EU-GR-Charta nicht unberücksichtigt gelassen, der im Hinblick auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens den in Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechten in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entspricht (vgl. EuGH, U.v. 15.11.2011 - Dereci u.a., C-256/11 - juris Rn. 70; BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16.12 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440
    Denn nach dieser Rechtsprechung ist im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in Art. 8 Abs. 1 EMRK zu berücksichtigen, dass bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen einen jugendlichen Straftäter die Verpflichtung zur Beachtung des Kindeswohls auch die Pflicht mit einschließt, seine Resozialisierung zu erleichtern (EGMR, U.v. 23.6.2008 - Maslov II, Nr. 1638/03 - InfAuslR 2008, 333/334).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440
    Ist damit aber die Begründung des Bescheids der Beklagten vom 25. Februar 2013 Bestandteil der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils geworden (vgl. Clausing in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 25. Ergänzungslieferung 2013, § 117 Rn. 20 m.w.N.), so hat das Verwaltungsgericht entgegen der Ansicht des Klägers dessen schutzwürdige Interessen aus Art. 8 EMRK und damit auch aus Art. 7 EU-GR-Charta nicht unberücksichtigt gelassen, der im Hinblick auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens den in Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechten in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entspricht (vgl. EuGH, U.v. 15.11.2011 - Dereci u.a., C-256/11 - juris Rn. 70; BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16.12 - juris Rn. 23).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440
    a) Zwar beziehen sich die eigenen Ausführungen des Verwaltungsgerichts in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ausschließlich auf die Frage, ob die Beklagte zu Recht annimmt, dass vom Kläger, der nach Ansicht der Beklagten nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 zum Aufenthalt in der Bundesrepublik berechtigt ist und daher nach Art. 14 ARB 1/80 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AufenthG nur ausgewiesen werden darf, wenn sein persönliches Verhalten eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 80; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 5.3.2013 - 10 B 12.2219 - juris Rn. 32), eine Wiederholungsgefahr ausgegangen ist.
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440
    a) Zwar beziehen sich die eigenen Ausführungen des Verwaltungsgerichts in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ausschließlich auf die Frage, ob die Beklagte zu Recht annimmt, dass vom Kläger, der nach Ansicht der Beklagten nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 zum Aufenthalt in der Bundesrepublik berechtigt ist und daher nach Art. 14 ARB 1/80 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 AufenthG nur ausgewiesen werden darf, wenn sein persönliches Verhalten eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 80; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 5.3.2013 - 10 B 12.2219 - juris Rn. 32), eine Wiederholungsgefahr ausgegangen ist.
  • VGH Bayern, 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172

    Ausweisung; zwingender Ausweisungstatbestand; besonderer Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440
    Es hat darüber hinaus im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa BayVGH, B.v. 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172 - juris Rn. 6 m.w.N.) dargelegt, dass von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden könne, solange der Kläger nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Straf- und Therapieende glaubhaft gemacht habe.
  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 10 ZB 15.492

    Ausweisung eines drogenabhängigen Türken

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH" B. v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - ; B. v. 18.7.2014 - 10 ZB 13.2440 - juris; B. v. 14.11.2012 -10 ZB 12.1172 - jeweils juris) kann von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden" solange der Kläger seine (letzte) Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende nicht glaubhaft gemacht hat.
  • VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555

    Prognose der Wiederholungsgefahr bei Ausweisung wegen Straftat

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH" B.v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris; B.v. 18.7.2014 - 10 ZB 13.2440 - juris; B.v. 14.11.2012 -10 ZB 12.1172 - juris) kann von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden" solange der Kläger seine Therapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende nicht glaubhaft gemacht hat.
  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800

    Polytoxikomanie, Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit, Achtung des

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH" B.v. 18.7.2014 - 10 ZB 13.2440 - juris; B.v. 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172 - juris) kann von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden" solange der Kläger seine Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat.
  • VG München, 28.09.2017 - M 12 K 17.1105

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung

    Liegt, wie beim Kläger, die Ursache der begangenen Straftaten (auch) in der Suchtmittelabhängigkeit, so kann nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH" B.v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris; B.v. 18.7.2014 - 10 ZB 13.2440 - juris; B.v. 14.11.2012 -10 ZB 12.1172 - juris) von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden" solange der Kläger nicht erfolgreich eine Therapie abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende nicht glaubhaft gemacht und sich in Freiheit bewährt hat.
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